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Die Arbeitsrechtlerin und Mediatorin Britta Redmann spricht in dieser Podcast Ausgabe darüber, wie man agiles Arbeiten und neues Lernen rechtssicher gestalten kann.
Was sind aktuelle Herausforderungen zum Thema Arbeitsrecht?
Britta beschäftigt sich mit der Frage, wie sich Flexibilität für Mitarbeiter in den Alltag transportieren lässt. Die Voraussetzung dafür ist der gesetzliche Rahmen. In Bezug auf Arbeitszeiten ist hier das Arbeitszeitgesetz von großer Bedeutung, welches allerdings aus Brittas Sicht eher starr und veraltet ist. Dieses legt fest, wie viel Stunden Personen maximal am Tag arbeiten dürfen oder viel lange man nach wie vielen Stunden Pausen einlegen sollte. Britta holt hier etwas aus und legt dar, dass unser heutiges Arbeitszeitgesetzt aus einer Zeit resultiert, in der mehr körperlich als geistig gearbeitet wurde. Dadurch, dass sich die heutigen Rahmenbedingungen verändert haben, beispielsweise dass durch die Digitalisierung viel mehr Menschen vor dem Schreibtisch sitzen, ist das Gesetz in dieser Form nicht mehr zeitgemäß.
Weiterhin ist problematisch, dass dieses Gesetz alle Arbeitsbereiche über einen Kamm schert, auch wenn unterschiedliche Belastungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen bestehen. Britta setzt sich hier für eine Unterscheidung in der Gesetzeslage sowie eine Überarbeitung der bisherigen Gesetze ein.
Welche „neuen Arbeitsformen“ gibt es heutzutage und was muss gleichzeitig beachtet werden?
Das Stichwort Homeoffice oder wie bei SAP genannt „Work from anywhere“ ist in aller Munde und hat besonders aufgrund der Corona-Pandemie eine selbstverständliche Bedeutung erhalten. Dies meint, an unterschiedlichen Orten und zu verschiedenen Zeiten zu arbeiten. Aber auch abgesehen von der Krise schafft diese neue Arbeitsform für die Mitarbeiter ein hohes Maß an Flexibilität im Alltag und ist nicht mehr wegzudenken.
Allerdings müssen einige Voraussetzungen sichergestellt werden: Es ist Aufgabe der Führungskraft dafür zu sorgen, dass alle Informationskanäle im Team funktionieren. Das bedeutet vor allem, dass ein guter Austausch im Team stattfinden kann und somit die Arbeitsergebnisse ineinanderfließen. Auch muss die Führungskraft dafür sorgen, dass neben der Arbeit auch der persönliche Kontakt besteht – besonders auch im Team untereinander. Zuletzt muss sich die Führungskraft damit auseinandersetzen, wie sie einen realistischen Überblick über die emotionalen Befindlichkeiten der Mitarbeiter erhält.
Als Beispiel nennt Britta, feste Kontaktzeiten zu vereinbaren, bei denen man die Kameras eingeschaltet hat und somit eine bestimmte Stimmung schafft. Ziel ist es, dass sich die Mitarbeiter öffnen und auch über ihre Gefühle sprechen können. Wenn möglich sollte auch trotzdem immer in Betracht gezogen werden, sich physisch zu treffen. Dies beschreibt Britta als Fürsorgepflicht eines Leaders.
Sichtweise aufs Selbstgesteuerte Lernen
In Bezug darauf, dass sich heutzutage die Mitarbeiter weitestgehend ihre Arbeitszeiten sowie ihren Arbeitsort selbst wählen können, sollte dies auch auf das eigenständige Lernen bezogen werden. Brittas Erfahrungen zeigen, dass die Mitarbeiter selbst am besten wissen, wo persönlicher Lernbedarf besteht. Was wäre hier die Lösung? Hier wäre beispielswiese eine gute Möglichkeit, dass der Arbeitsgeber Lernzeit zur Verfügung stellt. Die Bildungslandschaft ist heute so vielfältig und bunt geworden, sodass es nicht mehr nur die „starre Weiterbildung“ sein muss, die den Mitarbeiter voran bringt, sondern auch ein Podcast oder über Social Media.
Aber auch hier müssten dazu neue Gesetze und vertragliche Gestaltungen geschaffen werden, um dies auch arbeitsrechtlich umzusetzen. Beispielsweise könnte die Zukunft so aussehen, dass lediglich ein Volumen an Zeit vom Arbeitgeber gegeben wird und die Mitarbeiter lediglich einen kleinen Nachweis über das Gelernte abgeben müssen. Neue Formen des Arbeitsrechts würden hier Brücken schaffen von einer alten, vermehrt körperbelasteten Arbeitswelt zu einer neuen, digitalen und agilen Arbeitswelt. Brittas Rat ist dabei, dass jede Firma wichtige Regeln zum Beispiel mit den Sozialpartnern in Form von Betriebsvereinbarungen regelt. Der Gesetzgeber wird eh nie alles vordenken können, wenn werden auch eher allgemeinere Gesetze erlassen, die jeden Firma dann kontextualisieren muss. Ein Beispiel sind dabei Arbeitsverträge: diese sollten besser allgemeiner speziell bei den Aufgaben formuliert werden, damit es hier in der agilen ARbeitswelt mehr Spielraum gibt.
Was ist dein Lernnarrativ?
Britta lernt am besten, wenn man die Dinge direkt anwenden kann. Vor allem auch Aufgaben, die man sich nicht selbst ausgesucht hat, sondern „hineingeschubst“ wurde. Hier entsteht er größte Lernerfolg.
Was steht auf deiner Lernliste?
Britta ist gerade dabei, eines ihrer Bücher zu aktualisieren.
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Kostenloser Leitfaden:
Britta Redmann und Birgit Wintermann: Digitale und neue Arbeitsweisen gestalten
Buch: Britta Redmann:
Agile Arbeit rechtssicher gestalten, Haufe Verlag via Amazon
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