Die volle Öffnung des Schweizer Strommarktes ist ein lange andauernder Prozess. 2014 begann die erste Vernehmlassung zur Liberalisierung. 2016 entschied der Bundesrat, mit der vollen Öffnung noch warten zu wollen. 2018 startete die nächste Vernehmlassung, im September 2019 bekräftigte der Bundesrat seinen Willen, den Markt vollständig zu öffnen.
Dieses Jahr hat nun das UVEK den
Auftrag erhalten, das Stromversorgungsgesetz zu überarbeiten.
Die für die Verbraucher wichtigste Änderung ist, dass sie in Zukunft den Energielieferanten frei wählen können. Im Stromversorgungsgesetz wird das als "
Netzzugang" beschrieben.
Heute haben Abnehmer, die weniger als 100'000 kwh im Jahr abnehmen, kein Recht auf Netzzugang. Sie befinden sich in der "Grundversorgung" ("
Lieferpflicht für feste Endverbraucher").
Dass Endverbraucher keinen Anspruch auf Netzzugang haben, ist ebenfalls im Gesetz fixiert (
Art. 6 Abs. 6 StromVG).
Ca. 8.5 Millionen Menschen in der Schweiz leben in etwa
3.8 Millionen Haushalten.
Fokus der Diskussion: Preis und Netz
Der erste Reflex in der Diskussion über die Öffnung des Strommarktes ist häufig: Preis. Wie entwickelt sich der Preis, wird Strom günstiger oder teurer?
Netzbetreiber stellen sich eher die Frage: Kann das Netz die veränderte Nachfrage bedienen, was wird sich für uns ändern?
Aus der Sorge um die Versorgungssicherheit wurden vor allem die das Netz betreffenden Änderungen durch Studien und Prognosen
ausführlich betrachtet.
Nebenschauplatz: Kundenbeziehungen
Zwischen 3-10% der Kunden
wechseln den Stromanbieter - pro Jahr, in Deutschland.
Für die folgenden Berechnungen wähle ich 7% als Schätzwert für die Anzahl der Stromkunden, die pro Jahr in der Schweiz ihren Anbieter wechseln werden.
Bei 3.800.000 Haushalten bedeutet eine Wechselrate von 7% dass pro Jahr 266.000 Kunden ihren Stromanbieter wechseln.
Für die Netzbetreiber und den "Markt" (den Teil eines Stromversorgers, der den eigentlichen Strom vertreibt) bedeutet das mindestens 532.000 zusätzliche, neue Geschäftsvorfälle pro Jahr - denn ein Wechsel besteht aus einem neuen Vertrag und einer Kündigung.
Zum Vergleich: In der Schweiz fanden (Stand 2010)
jährlich etwa 500.000 Umzüge statt. Die Zahl wird sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert haben. Auch ein Umzug erzeugt mindestens zwei Geschäftsvorfälle (Kündigung und neuer Vertrag).
Bei einer vollständigen Öffnung des Strommarktes kommt auf die Netzbetreiber also - innerhalb eines Jahres - eine Steigerung um ca. 1/3 ihrer Last im Kundendienst zu.
Lastverteilung, nicht im Netz, sondern im Kundendienst
In den ersten Diskussionen um die Öffnung des Strommarktes gab es noch den Vorschlag, den Wechsel nur zu bestimmten Terminen, zweimal im Jahr, zu erlauben.
Diese Philosophie hat in der Schweiz eine gewisse Tradition, denn in einigen Kantonen gibt es bestimmte "Umzugstermine", zu denen Mietverträge gekündigt werden können.
Von diesem Vorschlag hat sich die Diskussion glücklicherweise entfernt, denn die Verarbeitung der Masse an Vertragsänderungen zu einem bestimmten Zeitpunkt hätte vermutlich zur Überlastung der Anbieter geführt.
Nachdem die drohende Überlastung durch fixe Wechseltermine nicht mehr präsent ist, bleibt die eigentliche Arbeitslast.
Ein Netzbetreiber mit 100.000 Kunden muss mit etwa 14.000 neuen Geschäftsvorfällen rechnen.
Wenn die Bearbeitung eines Geschäftsvorfalles im Durchschnitt 10 Minuten dauert, dann fallen pro Jahr 140.000 Minuten zusätzliche Arbeitszeit an, ca 2.300 Stunden. Das entspricht ziemlich genau einer Vollzeitstelle. Nur dass ein Mensch natürlich nicht ausreicht, so dass selbst ein vergleichsweise kleiner Anbieter eher zwei bis drei neue Stellen schaffen muss - und dass auch nur dann, wenn sich die Arbeitslast in einem Team abfedern lässt.
Verschärft wird die Situation und die Anforderung an Mitarbeiter und Prozesse dadurch, dass mehr Regulation zu erwarten ist. Insbesondere dürfte die Dauer eines Anbieterwechsels in der Anfangsphase zu Streitigkeiten führen.
Und zu Mehraufwand: Ein verzögerter Anbieterwechsel führt nicht nur zu verärgerten Kunden, sondern kann auch Nachverrechnungen erfordern - und das für auf der einen Seite verlorenen und auf der anderen Seite geringfügigen Umsatz.
Ein Nebeneffekt der Liberalisierung des Strommarktes ist also der erhebliche Mehraufwand im Kundendienst - und wir sollten uns jetzt bereits die Frage stellen, wie wir mit Automatisierung und Integration unsere Prozesse so gestalten, dass möglichst wenig manueller Aufwand nötig ist.
Artikel: In der Schweiz gibt es in Bundesgesetzen keine §, sondern Artikel.
UVEK: Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Vernehmlassung: Gesetzesvorlagen werden im Rahmen der Vernehmlassung nicht nur den politischen Entscheidern, sondern auch den Betroffenen / Interessierten vorgestellt, die dazu eine Stellungnahme abgeben können. Die Stellungnahmen fliessen in die Diskussionen ein.